Wie beantrage ich einen Pflegegrad
Welchen Pflegegrad kann ich beanspruchen und wo finde ich kompetente Hilfe? Wenn Ihnen einfache Alltagsbesorgungen, Behördengänge oder den eigenen Haushalt in Ordnung zu halten schwer von der Hand gehen oder gar Bettlägerigkeit vorliegt: Wir unterstützen Sie gerne!
Aller Anfang ist schwer. Wir beraten Sie und helfen Ihnen auch bei der Beantragung eines Pflegegrades. Wichtig ist, dass Sie so früh wie möglich daran denken, sich Hilfe zu holen. Unsere Pflegeberaterin Ute Grumann kommt zu Ihnen oder spricht mit Ihren Angehörigen. Dabei schaut sie nicht nur, welche Art der Hilfe, welche Hilfsmittel und pflegerische Betreuung notwendig sind, um Sie und Ihre Angehörigen zu entlasten. Sie prüft auch, ob beispielsweise in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung Änderungen vorgenommen werden sollten und können, um Ihnen das Leben in den eigenen vier Wänden zu erleichtern. Das fängt beim erhöhten Toilettensitz an und geht über die Wandhalterung für die Badewanne bis hin zum Pflegebett und Treppenlift. Sie erfahren auch, mit welcher finanziellen Unterstützung der Krankenkassen Sie rechnen können. Und natürlich kümmern wir uns auch um die Organisation der benötigten Hilfsmittel.
Ein paar grundlegende Informationen zur gesetzlichen Definition von Pflegebedürftigkeit, die verschiedenen Pflegegrade und dem Prozedere um die Beantragung und Leistungsbewilligung hat das Bundesministerium für Gesundheit herausgegeben. Wir könnten es nicht besser erklären, daher haben wir dieses Merkblatt hier verlinkt. www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegegrade.html
Diese Leistungen können Sie beanspruchen
Die Pflegegrade lösten 2017 die bis dahin bekannten Pflegestufen ab. Seitdem sind auch Einschränkungen durch psychische Erkrankungen wie zum Beispiel Demenz oder Depressionen von der Pflegeversicherung abgedeckt. Zuvor war dies nur punktuell der Fall und auch die gewährten Hilfen waren erheblich niedriger als heute. Darüber hinaus wurden neue Kriterien zur Begutachtung und Wertung der individuellen Einschränkungen eingeführt. Dies soll dazu führen, Hilfsbedürftige umfassender und besser versorgen zu können.
Monatliche Pflegesachleistungen
Es gibt 5 Pflegegrade für die Versorgung pflegebedürftiger Personen in ihrer häuslichen Umgebung. Neben pflegerischen Betreuungsmaßnahmen beinhaltet die Einstufung in einen Pflegegrad auch Pflegesachleistungen, die 2022 folgendermaßen gestaffelt sind:
- Pflegegrad 1: 0 Euro, aber monatlich 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen
- Pflegegrad 2: 724 Euro pro Monat
- Pflegegrad 3: 1.363 Euro pro Monat
- Pflegegrad 4: 1.693 Euro pro Monat
- Pflegegrad 5: 2.095 Euro pro Monat
Sie haben außerdem einen sogenannten Umwandlungsanspruch. Das heißt, dass Sie monatlich bis zu 40 Prozent Ihrer Pflegesachleistung für zusätzliche Betreuungsleistungen verwenden können. Sind Sie beispielsweise in Pflegegrad 5 eingestuft, können Sie 40 Prozent Ihrer Sachleistung, also 838 Euro, für zusätzliche Pflegeleistungen verwenden. Voraussetzung ist aber immer, dass die Pflege in der häuslichen Umgebung stattfindet. Die Pflegekasse übernimmt die Kostenerstattung allerdings nur gegen Beleg. Wenn Sie also umwandeln wollen, sammeln Sie die Belege und reichen diese bei der Pflegekasse ein.
Einmalige Pflegesachleistungen
Sind bei Ihnen zu Hause Maßnahmen notwendig, um die Barrierefreiheit zu erhöhen, können Sie einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Hierfür müssen Sie in einen anerkannten Pflegegrad eingestuft sein und die Wohnumfeld verbessernde Maßnahme muss wenigstens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- Die Maßnahme ist notwendig, um die häusliche Pflege überhaupt erst zu ermöglichen
- Die Maßnahme erleichtert die häusliche Pflege wesentlich beziehungsweise schont Kraft und Aufwand für pflegende Angehörige oder Pflegedienstmitarbeiter
- Die Maßnahme erleichtert eine selbstständigere Lebensführung
Weitergehende Umbauten oder Einbauten können bei Erfordernis und auf Antrag gefördert werden, wenn Sie in einen höheren Pflegegrad eingestuft werden.
Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen sind zum Beispiel:
- Ein rutschfester Bodenbelag
- Abbau von Stolperfallen in der Wohnung/im Haus
- Entfernung von Türschwellen
- Antirutschmatten auf Ihrer Treppe oder im Treppenhaus
- Ein Treppenlift
- Vergrößerung der Türrahmen und Türen
- Einbau einer Gegensprechanlage
- Installation eines Hausnotrufdienstes
- Verlegung oder Einbau von Lichtschaltern zur Verbesserung der Erreichbarkeit
- Einbau einer barrierefreien Duschwanne (auch Umbau der alten Badewanne)
- Installation eines Badewannenlifts
- Einbau einer barrierefreien Toilette
- Einbau zusätzlicher Haltegriffe
- Installation von Lichtschranken und Bewegungsmeldern beziehungsweise
- Orientierungshilfen für Sehbehinderte
Detailinformationen für Ihren ganz besonderen Einzelfall erhalten Sie bei unserer Pflegeberaterin Ute Grundmann, die Sie auch gerne bei der Antragstellung und Abrechnung unterstützt. Rufen Sie uns für eine Terminvereinbarung gerne an!
Wir haben den DigiBonus II Schleswig Holstein!
Im Rahmen unseres Umzuges in unsere neuen Räume Am Kielortplatz haben wir auch ordentlich in zeitgemäße und vor allem sichere Hard- und Softwaresysteme investiert. Es war einfach notwendig. Dank der Unterstützung dieses Projektes durch EU-Fördermittel können wir dies nun auch finanzieren.
Wir sagen Danke!